Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO).
Gemäß § 24 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) haben sich alle im Bundesland Brandenburg tätigen Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure zum Zweck einer einheitlichen Bewertung, Berechnung und Erhebung der Gebühren der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz Berlin-Brandenburg (BVS Berlin-Brandenburg) mit Sitz in Potsdam zu bedienen.